Haus geerbt, was tun?

Der Tod eines nahestehenden Menschen bringt emotionale Belastung mit sich – und plötzlich steht man vor der Herausforderung, eine geerbte Immobilie zu verwalten. Zwischen Trauer und organisatorischen Aufgaben müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden: Soll das geerbte Haus verkauft, vermietet oder selbst bewohnt werden? Welche Fristen sind einzuhalten und welche Steuern fallen an? Die Situation kann überwältigend wirken, besonders wenn mehrere Erben am Nachlass beteiligt sind oder das Testament unklar formuliert ist. Eine strukturierte Herangehensweise ist wichtig, um den Überblick zu behalten und kostspielige Fehler zu vermeiden. Als Immobiliengutachter in Ludwigslust-Parchim begleiten wir Sie durch diesen komplexen Prozess.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben sechs Wochen Frist, um das geerbte Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Bei Auslandsaufenthalt des Erblassers verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
  • Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der geerbten Immobilie und Ihrem Verwandtschaftsgrad, wobei Freibeträge genutzt werden können.
  • Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben gemeinsam über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung der geerbten Immobilie entscheiden.
  • Ein professionelles Gutachten schafft Klarheit über den Wert und bildet die Grundlage für steuerliche und finanzielle Entscheidungen.

Überblick und Organisation

Nach dem Erbfall ist schnelles Handeln gefordert. Zunächst sollten Sie prüfen, ob ein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Das Nachlassgericht informiert die Erben automatisch, falls ein Testament beim Amtsgericht hinterlegt wurde. Existiert kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall benötigen Sie einen Erbschein, um sich als rechtmäßiger Eigentümer der geerbten Immobilie auszuweisen.

Folgende Dokumente und Informationen sollten Sie für die geerbte Immobilie zusammentragen:

  • Grundbuchauszug der geerbten Immobilie
  • Baupläne, Grundrisse und Baubeschreibung
  • Versicherungspolicen und bestehende Verträge
  • Nachweise über laufende Kosten wie Grundsteuer und Nebenkosten
  • Informationen über Hypotheken oder andere Schulden

Wichtig ist die Bestandsaufnahme des Nachlasses: Gehören zum geerbten Erbe auch Verbindlichkeiten, übersteigen diese möglicherweise den Wert der Immobilie. In solchen Fällen kann die Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll sein. Die sechswöchige Frist zur Ausschlagung oder Annahme beginnt ab Kenntnis des Erbfalls. Wer das geerbte Haus behalten möchte, sollte diese Frist im Blick behalten und den ersten Schritt zur Organisation machen.


Immobilienbewertung und Erbschaftssteuer

Der Verkehrswert der geerbten Immobilie bestimmt maßgeblich die Höhe der Erbschaftssteuer. Dieser wird vom Finanzamt nach standardisierten Verfahren ermittelt, spiegelt jedoch nicht immer den tatsächlichen Marktwert wider. Ein unabhängiges Gutachten kann hier Vorteile bringen, besonders wenn die geerbte Immobilie Mängel aufweist oder sich in einer weniger begehrten Lage befindet. Lassen Sie das geerbte Haus bewerten, um eine realistische Einschätzung zu erhalten.

Die Erbschaftssteuer staffelt sich nach Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder und Enkel profitieren von hohen Freibeträgen (bis zu 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder)
  • Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen mit Freibeträgen von 20.000 Euro
  • Steuerklasse III: nicht verwandte Personen mit lediglich 20.000 Euro Freibetrag

Wer eine geerbte Immobilie selbst bewohnen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erben. Kinder müssen das geerbte Haus mindestens zehn Jahre selbst bewohnen und dürfen nicht einziehen, um es kurz darauf wieder zu verlassen. Bei vorzeitigem Verkauf zahlen die Erben die Steuer nachträglich ans Finanzamt. Die Erbschaftssteuer lässt sich durch geschickte Planung reduzieren, etwa durch Nutzung von Freibeträgen oder durch rechtzeitige Übertragung zu Lebzeiten des Erblassers.


Immobilienverkauf oder Vermietung?

Die Entscheidung zwischen Verkauf und Vermietung der geerbten Immobilie hängt von mehreren Faktoren ab. Ein Verkauf bietet finanzielle Liquidität und beendet die Verantwortung für Instandhaltung und Verwaltung. Besonders bei einer Erbengemeinschaft vermeidet der Verkauf potenzielle Streitigkeiten zwischen Miterben. Wollen Sie das geerbte Haus verkaufen, sollten Sie die Spekulationssteuer im Blick behalten. Diese fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb durch den Erblasser verkauft wird, außer dieser hat sie selbst bewohnt.

Die Vermietung generiert regelmäßige Einnahmen und erhält das geerbte Vermögen als Kapitalanlage. Sie eignet sich besonders, wenn die geerbte Immobilie in guter Lage liegt und Mieteinnahmen die laufenden Kosten decken. Allerdings entstehen Verpflichtungen als Vermieter: Instandhaltung, Verwaltung und die Kommunikation mit Mietern erfordern Zeit und Engagement. Wer vermieten möchte, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen im Erbrecht kennen.

Eine dritte Option ist das Selbstbewohnen, sofern das geerbte Haus zur eigenen Lebenssituation passt. Dies spart Geld für Miete und kann steuerliche Vorteile bringen. Allerdings sollten die Kosten für einen eventuellen Umzug, Renovierungen und die laufenden Unterhaltskosten realistisch kalkuliert werden. Ob sich das Wohnen in der geerbten Immobilie lohnt, hängt von der individuellen Situation ab.


Renovierung oder Modernisierung?

Vor einem Verkauf oder einer Vermietung der geerbten Immobilie stellt sich die Frage nach notwendigen Renovierungsmaßnahmen. Eine bedarfsgerechte Modernisierung kann den Wert steigern, aber nicht jede Investition zahlt sich aus. Eine energetische Sanierung – etwa durch neue Fenster, Dämmung oder eine moderne Heizungsanlage – macht das geerbte Haus zukunftsfähig und attraktiver für potenzielle Käufer oder Mieter. Manchmal muss man auch finanzieren, wenn größere Arbeiten anstehen.

Folgende Maßnahmen sollten prioritär geprüft werden:

  • Behebung von Baumängeln und Feuchtigkeitsschäden
  • Modernisierung veralteter Elektrik und Sanitäranlagen
  • energetische Verbesserungen zur Senkung der Nebenkosten

Bei einer geplanten Vermietung der geerbten Immobilie lohnt sich die Investition in moderne Ausstattung, da sie höhere Mieteinnahmen ermöglicht. Vor einem Verkauf sollte hingegen das Kosten-Nutzen-Verhältnis genau abgewogen werden: Manchmal ist ein günstigerer Verkaufspreis ohne umfangreiche Renovierung wirtschaftlich sinnvoller als hohe Investitionen, die sich nicht vollständig im Verkaufserlös widerspiegeln.

Bei einer geplanten Vermietung der geerbten Immobilie lohnt sich die Investition in moderne Ausstattung, da sie höhere Mieteinnahmen ermöglicht. Vor einem Verkauf sollte hingegen das Kosten-Nutzen-Verhältnis genau abgewogen werden: Manchmal ist ein günstigerer Verkaufspreis ohne umfangreiche Renovierung wirtschaftlich sinnvoller als hohe Investitionen, die sich nicht vollständig im Verkaufserlös widerspiegeln.


Rechtliche Aspekte

Die Erbengemeinschaft stellt oft eine besondere Herausforderung dar. Alle Miterben müssen gemeinsam Entscheidungen über die geerbte Immobilie treffen, was zu Konflikten führen kann. Jeder hat Anspruch auf seinen Anteil am geerbten Nachlass. Können sich die Erben nicht einigen, ob sie das geerbte Haus verkaufen oder vermieten, bleibt als letzter Ausweg die Teilungsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden, da sie selten den optimalen Wert erzielt und meist mit finanziellen Verlusten für alle Beteiligten einhergeht.

Das Grundbuch muss nach dem Erbfall aktualisiert werden. Mit einem Erbschein oder einem notariell beglaubigten Testament kann die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt beantragt werden. Dieser Schritt ist Voraussetzung, wenn Sie das geerbte Haus später verkaufen oder vermieten möchten.

Pflichtteilsansprüche können den Handlungsspielraum einschränken: Enterbte Kinder oder Eltern haben Anspruch auf ihren Pflichtteil in Geld. Dies kann dazu führen, dass die geerbte Immobilie verkauft werden muss, um diese Ansprüche zu befriedigen und das Geld auszuzahlen. Eine frühzeitige Klärung aller Ansprüche im Erbrecht vermeidet spätere Rechtsstreitigkeiten und Streit innerhalb der Familie.


Professionelle Unterstützung für einen reibungslosen Ablauf

Eine geerbte Immobilie bringt komplexe Aufgaben mit sich, von der Bewertung über steuerliche Fragen bis hin zu rechtlichen Aspekten. Die richtige Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation, dem Zustand der geerbten Immobilie und den Marktbedingungen ab. Wer ein Haus geerbt hat, sollte nicht überstürzt handeln. Eine fundierte Bewertung durch einen Sachverständigen schafft Klarheit über den tatsächlichen Wert und bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte, egal ob Sie die geerbte Immobilie annehmen, verkaufen oder vermieten möchten.

Wir von Sachverständigenbüro Volker Zeppelin unterstützen Sie mit professionellen Gutachten und beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Ihre geerbte Immobilie, damit Sie informierte Entscheidungen treffen und kostspielige Fehler vermeiden können.