Luftaufnahme des Schweriner Schlosses
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Sachverständiger für den Bau, insb. Bauschäden

Haben Sie einen Bauschaden an Ihrer Immobilie festgestellt? Oder möchten Sie einen Baumangel in seiner Entstehung und Ursache analysieren, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger oder Ihrer Versicherung durchzusetzen? Dann darf ein unabhängiges und präzises Baugutachten als sachliche und rechtliche Grundlage nicht fehlen.

Das Volker Zeppelin Sachverständigenbüro steht Ihnen mit hoher Expertise als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für die Bauschadenbewertung zur Seite. Erhalten Sie mit einem Gutachten vom Experten einen verlässlichen Nachweis über den vorliegenden Bauschaden oder -mangel – stellen Sie noch heute unverbindlich Ihre Anfrage!

Bauschaden erlitten? Ich helfe unabhängig weiter!

Schäden am Bau lassen sich selbst bei einer gewissenhaften Ausführung aller Arbeiten nicht verhindern. Wenn Sie als Eigentümer, Eigentümerin, Bauherr oder Bauherrin einer Immobilie einen Schaden oder Mangel ermitteln, werden Sie eine sachliche Analyse der Ursache wünschen, damit es zu einer unkomplizierten Schadensabwicklung kommen kann.

In der Praxis kommt es häufig zum Streit mit dem Bauträger oder einzelnen Gewerken, in deren Augen der Bauschaden nicht in den eigenen Verantwortungsbereich fällt. Als DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger begleitet Sie Volker Zeppelin als unabhängiger und fachlich versierter Partner, um eine umfassende Bauschadenbewertung vorzunehmen.

In einem Baugutachten hält Volker Zeppelin als Sachverständiger den erlittenen Schaden oder Baumangel fest und nimmt eine Bewertung von Ursachen und Gründen vor. Durch das DEKRA-Zertifikat und als Mitglied im Bundesverband BDSF ist allen Seiten eine unabhängige und objektive Bewertung Ihrer erlittenen Schäden und Mängel im Bauwesen zugesichert.

Lassen Sie Ihren Schaden jetzt professionell begutachten!
0385 - 593 609 53

Bauschadengutachten – Leistungen im Überblick

Als Bausachverständiger und Gutachter übernimmt Volker Zeppelin zahlreiche Aufgaben, um Schäden und Mängel an Ihrem Gebäude zu dokumentieren und zu bewerten. Zu den wichtigsten Aufgaben, die ein Sachverständiger für Sie übernimmt, zählen:

  • Begutachtung sichtbarer und versteckter Baumängel und Schäden an Ihrer Immobilie
  • Analyse der Mängel, z. B. Konstruktionsfehler, Schimmel, Feuchtigkeit etc.
  • Erstellung detaillierter Gutachten über den erlittenen Bauschaden bzw. Baumangel
  • Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Sanierung und Schadensbeseitigung
  • Baubegleitung und Qualitätskontrolle für Ihr privates Haus oder Gewerbebauten

Abhängig von Art und Ursache kommt Volker Zeppelin auch als spezialisierter Schimmelgutachter für Sie zum Einsatz. Hierbei kann er als Bausachverständiger neben der sachlichen Bewertung auch eine Wertermittlung unter Einfluss des Schadens durchführen. Mit dieser Bewertung gibt Ihnen der spezielle Immobiliengutachter Sicherheit, wie der aktuelle Wert oder Verkaufspreis Ihrer Immobilie durch den Bauschaden beeinflusst wird.

Warum ein Bausachverständiger mit DEKRA-Zertifizierung?

Ein Bausachverständiger für Ihre Immobilie sollte nicht nur über viele Jahre Berufserfahrung im Bauwesen verfügen. Wichtig ist die von unabhängiger Seite aus bestätigte Qualifikation, damit jeder Bauschaden unabhängig und objektiv analysiert und bewertet werden kann.

Nicht selten enden Streitigkeiten über einen Bauschaden vor Gericht oder es kommt zur Diskussion mit der Versicherung, wenn diese für den Schaden aufkommen soll. Hier auf einen Gutachter zu vertrauen, der branchenweit akzeptiert ist und seine Bauschadengutachten nach absolut sachlichen und objektiven Kriterien erstellt, sorgt für 100 % Vertrauen in die Prüfung der Bauschäden und ihre Ergebnisse.

Durch das DEKRA-Zertifikat zeigt Ihnen Volker Zeppelin als Bausachverständiger, dass diese Expertise für die Erstellung sachgerechter Bauschadengutachten vorliegt. Nutzen Sie dieses Fachwissen für Ihr Gebäude und stellen Sie sicher, dass Ihr gerichtsfestes Gutachten den Ansprüchen Ihrer Versicherung oder vor Gericht genügt.

Bedenken Sie immer: Ein Bauschaden kann im Nachgang teuer werden. Möglicherweise ist der Brandschutz Ihrer Immobilie durch den Baumangel gefährdet oder Sie erleiden durch eine mangelhafte Isolierung oder ein beschädigtes Wärmedämmverbundsystem (WDVS) schleichende Verluste bei den Energiekosten. Ein zertifizierter Sachverständiger kann explizit auf Themen wie Brandschutz, Einbruchschutz und Energieeffizienz eingehen und diese im Gutachten zur Sprache bringen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einem Baumangel und einem Bauschaden?

Ein Baumangel liegt vor, wenn eine Bauleistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, also etwa handwerkliche Fehler, falsch gewählte Materialien oder Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik. Ein Bauschaden hingegen beschreibt die konkrete Beeinträchtigung des Bauwerks, die aus einem solchen Mangel entstanden ist, beispielsweise Risse im Mauerwerk, Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelbildung. Der Mangel ist häufig die Ursache, der Schaden die sichtbare Folge. Diese Unterscheidung ist baurechtlich relevant, weil sie beeinflusst, welche Ansprüche gegenüber wem geltend gemacht werden können.

Wer bezahlt das Baugutachten – muss ich die Kosten selbst tragen?

Zunächst trägt derjenige die Kosten, der den Sachverständigen beauftragt. Wird jedoch ein Baumangel oder Bauschaden nachgewiesen, der auf das Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist, können die Gutachterkosten im Rahmen der Schadensersatzforderung gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden. Auch Rechtsschutzversicherungen übernehmen in bestimmten Fällen die Kosten, sofern ein entsprechender Baustein im Vertrag enthalten ist. Eine vorherige Rücksprache mit der Versicherung empfiehlt sich daher.

Was kostet ein Bausachverständiger für eine Schadensbegutachtung?

Die Kosten für einen Bausachverständigen richten sich nach Umfang und Komplexität des Schadens sowie nach dem erforderlichen Aufwand für den Vor-Ort-Termin, die Recherche und die Gutachtenerstellung. Pauschale Aussagen sind daher schwierig. Seriöse Sachverständige erstellen in der Regel zunächst ein unverbindliches Angebot auf Basis einer ersten Einschätzung. Relevanter als der reine Preis ist häufig das Ergebnis: Ein fundiertes Gutachten kann erheblich höhere Nachbesserungsansprüche oder Schadensersatzforderungen sichern.

Wann ist eine Baubegleitung durch einen Sachverständigen sinnvoll?

Eine Baubegleitung empfiehlt sich immer dann, wenn Bauleistungen in Auftrag gegeben werden, bei denen Mängel später schwer nachzuweisen oder aufwendig zu beheben wären, etwa bei Bodenplatten, Dachabdichtungen oder Wandaufbauten. Der Sachverständige prüft in definierten Bauphasen, ob die Arbeiten regelgerecht und vertragskonform ausgeführt werden. Fehler werden so frühzeitig erkannt, bevor sie verdeckt werden und kostspielige Folgeschäden entstehen.

Was passiert bei der Bauabnahme, wenn ich keinen Sachverständigen hinzuziehe?

Die Bauabnahme ist rechtlich ein zentraler Moment: Mit ihr geht die Beweislast für Mängel auf den Auftraggeber über. Wer die Abnahme ohne fachkundige Begleitung durchführt, riskiert, versteckte Mängel zu übersehen oder auf eine spätere Geltendmachung zu verzichten. Ein Sachverständiger dokumentiert den Zustand des Bauwerks zum Abnahmezeitpunkt, benennt erkennbare Mängel und sorgt dafür, dass diese schriftlich im Abnahmeprotokoll festgehalten werden.

Kann ein Bauschadengutachten vor Gericht verwendet werden?

Ja, ein von einem qualifizierten Bausachverständigen erstelltes Gutachten kann als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren eingebracht werden. Besondere Bedeutung hat es im selbstständigen Beweisverfahren, das darauf ausgelegt ist, Mängel gerichtsfest zu sichern, bevor Verjährungsfristen ablaufen oder Beweise verloren gehen. Das Gutachten bildet häufig auch die Grundlage für außergerichtliche Einigungen, da es eine sachliche Diskussionsgrundlage schafft.

Wie läuft eine Bauschadenbegutachtung konkret ab?

Eine Bauschadenbegutachtung beginnt in der Regel mit einem Vor-Ort-Termin, bei dem der Sachverständige den Schaden sichtet, fotografisch dokumentiert und erste Messungen oder Probenahmen durchführt. Anschließend wertet er alle vorliegenden Unterlagen aus, darunter Baupläne, Leistungsverzeichnisse und Wartungsnachweise. Das abschließende Gutachten enthält eine Schadensdiagnose, eine Aussage zur Ursache und Handlungsempfehlungen für die Beseitigung sowie zur Kostenhöhe.

Was ist, wenn der Bauträger den festgestellten Mangel bestreitet?

Bestreitet der Bauträger den Mangel, ist ein unabhängiges Sachverständigengutachten das stärkste Mittel, um die eigene Position zu untermauern. Es dokumentiert den Sachverhalt objektiv und fachlich nachvollziehbar. Auf dieser Basis lässt sich zunächst eine außergerichtliche Einigung anstreben. Scheitert diese, bildet das Gutachten die Grundlage für ein selbstständiges Beweisverfahren oder eine Klage. Der Bauträger trägt dann die Beweislast und muss die Vorwürfe entkräften, was ohne eigene fachliche Argumentation schwerfällt.

Kann ein Bausachverständiger auch die Wertminderung durch einen Bauschaden berechnen?

Ja, neben der technischen Schadensermittlung kann ein Bausachverständiger auch bewerten, in welchem Umfang der Wert einer Immobilie durch einen Bauschaden gemindert wurde. Diese Berechnung ist insbesondere beim Immobilienkauf oder -verkauf, im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder bei Schadensersatzforderungen relevant. Die Wertminderung fließt dabei als eigenständige Schadensposition in das Gutachten ein.

Gibt es staatliche Förderungen für die Beauftragung eines Bausachverständigen?

Direkte staatliche Förderungen speziell für Sachverständigenkosten sind nicht flächendeckend verfügbar. Allerdings gibt es im Bereich der energetischen Sanierung Programme, etwa der KfW, bei denen die Einbindung eines zertifizierten Energieberaters oder Sachverständigen Voraussetzung für die Förderung ist. In diesen Fällen werden die Beratungskosten anteilig bezuschusst. Für bautechnische Gutachten außerhalb dieses Bereichs empfiehlt sich eine Anfrage bei der zuständigen Verbraucherzentrale oder dem örtlichen Baurechtsamt, da regionale Sonderprogramme variieren können.

Sachverständiger für Gebäudeschäden – jetzt Kontakt aufnehmen

Wünschen Sie die Prüfung eines Bauschadens, um Sicherheit rund um Ihr Gebäude zu gewinnen? Vertrauen Sie mit Volker Zeppelin auf langjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche und eine bundesweit akzeptierte DEKRA-Zertifizierung als Baugutachter. 

Als Sachverständiger und Gutachter begleitet Sie Volker Zeppelin bei jeder Art von Schaden zu allen Phasen Ihres Bauprojekts. Gewinnen Sie so einfach und verlässlich rechtliche Sicherheit und bleiben Sie nicht auf einem teuren Bauschaden sitzen – das Volker Zeppelin Immobilien & Sachverständigenbüro hilft Ihnen hierbei!

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Der Gutachter in Ihrer Nähe

Wir beim Sachverständigenbüro Volker Zeppelin aus Schwerin stehen für professionelle und zuverlässige Gutachten in der Immobilienbranche. Käufern oder Mietern verhelfen wir zur Traumimmobilie und Verkäufer sowie Vermieter unterstützen wir bei der Vermarktung. Wir führen beide Parteien zusammen und vermitteln die Immobilien an die passenden Interessenten. Zusätzlich erstellen wir hochwertige Gutachten für Ihre Immobilie und beraten Sie ausführlich. In folgenden Schweriner Stadtteilen sind wir Ihr engagierter Ansprechpartner, wenn es um lokale Immobilien geht:

  • Altstadt
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Wir vermitteln ebenfalls in folgenden umliegenden Städten Immobilien:

  • Boizen­burg/Elbe
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  • Zarrentin am Schaalsee

Im nördlichen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, direkt an der Ostsee, finden Sie malerische Küsten- sowie Seenlandschaften und historische Altstädte wie Schwerin. Nehmen Sie sich nach Ihrer nächsten Immobilienbesichtigung in Schwerin eine Auszeit und besuchen das kunstvolle Schloss Schwerin und den angrenzenden Schweriner Innensee.